Sanierung nach Befall durch holzzerstörende Pilze: Bekämpfungs- und Sanierungsmaßnahmen gegen holzzerstörende Pilze und Insekten sind in der DIN 68800-Teil 4 (Ausgabe 2012-02) sowie in dem entsprechenden Kommentar geregelt. Darüber hinaus wird im WTA-Merkblatt (1-2-05/D) sehr detailliert auf die Sanierung des Echten Hausschwamms eingegangen.
Der Echte Hausschwamm (Serpula lacrymans) nimmt in der DIN als in Gebäuden auftretender besonders gefährlicher holzzerstörender Pilz eine Sonderstellung ein. Zum Beispiel ist bei einem Befall durch diese Pilzart ein größerer Sicherheitsabstand beim Entfernen befallener Bauteile und durchwachsener Schüttungen einzuhalten als bei anderen holzzerstörenden Pilzen. Dies führt bei Befall durch den Echten Hausschwamm zu erheblich höheren Sanierungskosten.
Die Festlegung des Umfanges (und der Kosten) der Sanierung ist einer der Gründe, weshalb eine eindeutige Identifizierung der Pilzart sinnvoll ist. Leider ist aus der Praxis bekannt, dass durchaus manchmal vorschnell die Diagnose „Echter Hausschwamm“ gestellt wird, um dann die entsprechend umfangreichere Sanierung durchzuführen. In jedem Fall sollte die Sanierung holzzerstörender Pilze nur durch eine ausgewiesene Fachfirma mit der entsprechenden Erfahrung durchgeführt werden.