Sanierung von Schimmelschäden nach Nutzungsklassen: Mit der Überarbeitung des Schimmelleitfadens wurde das Nutzungsklassenkonzept eingeführt [1]. Dieses soll bei Empfehlungen zur Sanierung ermöglichen, zwischen Innenräumen mit und ohne regelmäßiger Nutzung zu differenzieren. Die damit verbundene Einstufung von Räumen, insbesondere der Nutzungsklasse IV, wird in der Praxis jedoch häufig falsch angewendet. Es entspricht nicht dem Grundgedanken des Nutzungsklassenkonzepts, Bauteile innerhalb von Räumen der Nutzungsklasse II der Nutzungsklasse IV zuzuordnen und ohne Schimmelbeseitigung abzuschotten. Dieses Vorgehen birgt beträchtliche gesundheitliche, bautechnische, wirtschaftliche und juristische Risiken.

„Abschotten reicht nicht“ Betz, S., Haun, P., Herrnstadt, C., Kern, J., Kussauer, R., Lorenz, W., Münzenberg, U., Trautmann, C., B+B Bauen im Bestand, Jahrgang 43, Nr. 02/2020, S. 54-60

Zurück zur Übersicht